FREIWILLIGE SPIELSPERRE

Bin ich betroffen ? 
Diese Massnahme dient dem Schutz von Spielenden in einer problematischen Spielsituation. Ist eine Person der Ansicht, dass sie nicht mehr zum Vergnügen spielt und eine exzessive Spielpraxis entwickelt hat, kann sie ein Spielverbot beantragen.

Für welche Spiele der Loterie Romande gilt die freiwillige Spielsperre?
Die freiwillige Spielsperre gilt nur für Spiele, die auf der Online-Spielplattform der Loterie Romande verfügbar sind. Diese Maßnahme gilt nicht für Spiele der Loterie Romande, die an physischen Verkaufsstellen (Kioske, Cafés usw.) erhältlich sind.

Welches sind die Folgen einer freiwilligen Spielsperre ?
Mit einer Spielsperre belegte Personen erhalten keinen Zugang zu schweizerischen Spielbanken und zu den Online-Spielen der Loterie Romande und von Swisslos. Ihre Personendaten werden für unbestimmte Zeit in das gemeinsam mit den schweizerischen Spielbanken geführte Register der Spielsperren aufgenommen.

Wie muss ich vorgehen, um meine Spielsperre zu beantragen ?
Bitte laden Sie das unten stehende Antragsformular für die Spielsperre herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es zusammen mit einer Ausweiskopie per E-Mail (JeuResponsable@loro.ch) oder Post an folgende Adresse : 

Loterie Romande 
Service Jeu Responsable 
Case Postale 6744
1002 Lausanne

Klicken Sie hier um das Antragsformular für die Spielsperre herunterzuladen